Sascha's Fahrschule

Inh. Sascha Schinkel

Wulfener Markt 362

46286 Dorsten



WILLKOMMEN

SCHÖN DAS DU UNS GEFUNDEN HAST

Seit 15 Jahren in Wulfen

Saschas Fahrschule in Wulfen hat sich seit nunmehr 15 Jahren als eine der führenden Fahrschulen in der Region etabliert. Mit einem Team engagierter und erfahrener Fahrlehrer bietet die Fahrschule qualitativ hochwertige Ausbildungen für die Fahrerlaubnisklassen A, B und BE an.

Unsere langjährige Erfahrung spiegelt sich in unserem bewährten Lehransatz wieder.

Hier wird Wert darauf gelegt, nicht nur die grundlegenden Fahrfertigkeiten zu vermitteln, sondern auch eine sichere und verantwortungsbewusste Fahrweise zu fördern. Das Ziel ist es, nicht nur Prüfungen zu bestehen, sondern auch kompetente und vorausschauende Fahrerinnen und Fahrer auszubilden.

Bürozeiten: Montag und Donnerstag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und nach VereinbarungNeuer Text

Unser Team

Wir machen Fahrstunden

MAGISCH

Steffi Schinkel

Fahrlehrerin Klasse B/BE

Büro und Anmeldung

Sascha Schinkel

Fahrlehrer Klasse A, B/BE

Christian Wahl

Fahrlehrer Klasse A, B/BE

Ausbildungsklassen


Hier findest du alle Fahrerlaubnisklassen und Erweiterungen die wir anbieten

  • Klasse B

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger

    mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Mindestalter: 

    18 Jahre,

    17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a.

    Beinhaltet Klasse: AM, L


  • B197

    Praktische Ausbildung und Prüfung

    Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug

    begonnen werden.

    Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem

    Schaltfahrzeug stattfinden.

    Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

    Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung

    erfolgreich absolviert sein.

    Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

    In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher,

    verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

    Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

    Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

    Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?

    Weiterführende Informationen

    Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische

    Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im

    Ausland ohne Bedeutung.

    Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?

    Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge

    gefahren werden.

    Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.

  • Klasse BE

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die

    zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

    Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: B · Beinhaltet Klasse: keine

    Mindestalter: a) 18 Jahre,

    b) 17 Jahre

    aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,

    bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

    aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

    bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

    ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von

    Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

  • Erweiterung B96

    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse

    von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250kg.

    Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17


    Vorbesitz erforderlich: B

  • Klasse A1

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

    denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

    dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei

    Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von

    bis zu 15 kW.

  • Klasse A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen)

    a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

    b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

    die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

  • Klasse A

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als

    45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

    und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45

    km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Mindestalter: a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

    b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

    c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.


    Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

  • Erweiterung B196

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

    denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.


    Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

    in Verbindung mit Schlüsselzahl 196

    Theoretischer Schulungsstoff:

    4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

    (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

    Praktischer Übungsstoff: 

    5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

    (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und

    Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

"Es kommt nicht darauf an, wie langsam du gehst, solange du weiterläufst."
- Konfuzius, Chinesischer Philosoph

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